Verzeichnis bleibt liegen
Das VVT wird häufig für eine einzelne Anfrage erstellt und danach nicht mehr geprüft. Änderungen im Praxisalltag oder Betrieb erreichen die Datei nicht zuverlässig.
DSGVO dokumentieren
Verarbeitungsbuch führt Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeiter und Löschfristen in einem gepflegten Dokument zusammen. Es richtet sich an kleine Betriebe und externe Datenschutzbeauftragte, die bei einer Anfrage der Aufsichtsbehörde auskunftsfähig sein müssen.

Der Prüfungsfall
Ein Verzeichnis als Word-Datei kann bei der Erstellung richtig gewesen sein und später dennoch nicht mehr zur tatsächlichen Verarbeitung passen. Neue Programme, neue Dienstleister und geänderte Aufbewahrungsfristen werden oft an verschiedenen Stellen nachgetragen oder gar nicht dokumentiert.
Das VVT wird häufig für eine einzelne Anfrage erstellt und danach nicht mehr geprüft. Änderungen im Praxisalltag oder Betrieb erreichen die Datei nicht zuverlässig.
Auftragsverarbeiter werden in Verträgen, E Mails oder Ordnern geführt. Im Verzeichnis bleibt dann offen, welche Verarbeitung durch welchen Dienstleister unterstützt wird.
Technische und organisatorische Maßnahmen liegen oft als getrennte Vorlage vor. Die Zuordnung zu konkreten Verarbeitungstätigkeiten ist damit schwer nachweisbar.
Löschkonzepte und tatsächliche Aufbewahrungsregeln werden getrennt gepflegt. Gerade bei Patientenakten, Steuerunterlagen oder Bewerbungen entstehen so Widersprüche.

Der Dokumentationsweg
Verarbeitungsbuch beginnt mit passenden Branchenvorlagen und macht daraus eine Arbeitsdokumentation für den einzelnen Betrieb. Jede Verarbeitung wird mit ihren Rechtsgrundlagen, Empfängern, Dienstleistern, TOM und Löschfristen verknüpft.
Für die Nachweisführung
Die Funktionen orientieren sich an den Unterlagen, die kleine Verantwortliche tatsächlich zusammenführen müssen. Nicht ein weiterer Ablageort, sondern eine verknüpfte Dokumentation.
Erfassen Sie Verarbeitungstätigkeiten mit den Angaben, die Artikel 30 DSGVO für Verantwortliche verlangt.
Starten Sie mit Vorlagen für typische Abläufe in Praxen, Kanzleien und Handwerksbetrieben und passen Sie sie an.
Hinterlegen Sie technische und organisatorische Maßnahmen dort, wo ihre Umsetzung nachgewiesen werden muss.
Ordnen Sie Dienstleister den Verarbeitungstätigkeiten zu und behalten Sie die Liste der Auftragsverarbeiter im Zusammenhang.
Dokumentieren Sie Löschregeln und Aufbewahrungsfristen je Verarbeitung, statt sie nur in einer allgemeinen Tabelle zu führen.
Markieren Sie Einträge, die nach einer Umstellung, einem Vertragswechsel oder einer Prüfung erneut angesehen werden sollen.
Halten Sie zugehörige Unterlagen strukturiert bereit, etwa Verträge, Richtlinien oder Nachweise zu Maßnahmen.
Externe Datenschutzbeauftragte können getrennte Dokumentationen für die von ihnen betreuten Verantwortlichen führen.
Im Arbeitsalltag
Eine Aufsichtsbehörde erwartet keinen formschönen Ordner, sondern nachvollziehbare Angaben zum tatsächlichen Umgang mit personenbezogenen Daten. Verarbeitungsbuch bringt die dafür relevanten Teile zusammen.
Wenn Verarbeitung, Dienstleister, TOM und Löschregel zusammen betrachtet werden, fallen Lücken früher auf. Das erleichtert die Abstimmung mit Praxisleitung, Kanzlei oder Betrieb.
Betreuer führen jeden Verantwortlichen als eigene Dokumentation. Das schafft eine klare Grundlage für Rückfragen und die laufende Betreuung.
Ein Wechsel der Software oder eines Dienstleisters betrifft konkrete Verarbeitungen. Die Anpassung beginnt deshalb an der richtigen Stelle.
Für eine behördliche Anfrage muss der dokumentierte Stand schnell auffindbar sein. Das VVT bleibt dafür mit seinen Bezügen zusammen.
Rechtsgrundlagen prüfen
Verarbeitungsbuch ersetzt keine Rechtsberatung. Die Dokumentation ist jedoch an Pflichten aus der DSGVO ausgerichtet, deren Einhaltung Verantwortliche belegen können müssen.
Verantwortliche führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, für die sie verantwortlich sind. Artikel 30 nennt unter anderem Zweck, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfänger, Löschfristen sowie eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Grundlage: Artikel 30 Absatz 1 DSGVOVerantwortliche und Auftragsverarbeiter treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Auswahl richtet sich unter anderem nach Stand der Technik, Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung.
Grundlage: Artikel 32 Absatz 1 DSGVO
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor des Magazins von Verarbeitungsbuch und verantwortet dessen Fachbeiträge. Mehr zum Autor
Pilotzugang
Die Pakete orientieren sich daran, ob Sie eine einzelne Dokumentation führen oder mehrere Mandanten betreuen. Für die Pilotphase können Sie eine Vorführung und frühen Zugang anfragen.
Alle Preise verstehen sich pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung und Vertragsbedingungen werden vor dem Start transparent vereinbart.
Für eine Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Steuerkanzlei oder einen Handwerksbetrieb mit eigener Dokumentation.
12 Europro Monat
Für einzelne Verantwortliche.
Für externe Datenschutzbeauftragte, die mehrere kleine Mandanten getrennt betreuen.
79 Europro Monat
Für die laufende Mandantenbetreuung.
Für Datenschutzorganisationen mit acht Betreuerlizenzen und zusätzlichen Einzelbetrieben.
1.016 Europro Monat
632 Euro für acht Lizenzen plus 384 Euro für 32 Einzelbetriebe.
Fragen vor dem Start
Die Antworten beziehen sich auf den Einsatz in kleinen Betrieben und bei der externen Datenschutzbetreuung.
Nein. Verarbeitungsbuch unterstützt die strukturierte Dokumentation. Ob eine Verarbeitung zulässig ist, welche Rechtsgrundlage greift oder welche Maßnahmen angemessen sind, bleibt eine fachliche und im Einzelfall rechtliche Prüfung.
Ja, Arztpraxen gehören zur vorgesehenen Zielgruppe. Die Dokumentation kann typische Verarbeitungen einer Praxis als Ausgangspunkt aufnehmen und wird anschließend auf die tatsächlichen Abläufe, Systeme und Dienstleister angepasst.
Bestehende Inhalte sind eine wichtige Grundlage für die Überarbeitung. Vor einer Übernahme sollte geprüft werden, ob die Angaben noch zu eingesetzten Systemen, Dienstleistern, TOM und Löschfristen passen.
Das Produkt hält die Angaben zu einer Verarbeitung und ihre Bezüge an einer Stelle zusammen. Dadurch kann der dokumentierte Stand gezielt geprüft und vorgelegt werden, statt Informationen aus verschiedenen Dateien zusammenzusuchen.
Ja. Die Betreuerlizenz ist für getrennte Dokumentationen mehrerer Mandanten vorgesehen. Jeder Verantwortliche bleibt dabei als eigener Bestand geführt.
Ja. Dienstleister können den einzelnen Verarbeitungstätigkeiten zugeordnet werden. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die rechtliche Prüfung des Dienstleisters bleiben davon unberührt.
Das Produkt befindet sich in der Pilotphase. Interessierte können eine Vorführung oder frühen Zugang anfragen und erhalten Informationen zum vorgesehenen Start und zur Mitwirkung als Erstanwender.
Aus dem Magazin
Das Magazin erläutert typische Fragen zu VVT, TOM, Auftragsverarbeitung und Löschfristen für kleine Verantwortliche.
Der Beitrag erklärt, wer bei einer datenschutzrechtlichen Anfrage welche Aufgabe hat. Er trennt Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden klar voneinander.
Zuständigkeiten klärenDer Beitrag analysiert typische Brüche zwischen Verzeichnis, Dienstleisterliste, TOM und Löschkonzept. Jeder Fehler wird mit seiner konkreten Folge und einem umsetzbaren Gegenmittel beschrieben.
Fehler vermeidenDer Beitrag führt in das Löschkonzept als Pflichtbaustein der DSGVO-Dokumentation ein. Er definiert die Begriffe so, dass kleine Betriebe Löschregeln aus ihren tatsächlichen Verfahren ableiten können.
Löschregeln verstehenPilotphase
Fordern Sie eine Vorführung an, wenn Sie Ihr VVT nicht länger als abgelegte Word-Datei führen möchten. Wir besprechen, ob Verarbeitungsbuch zu Ihrem Betrieb oder Ihrer Mandantenbetreuung passt.
Teilen Sie uns mit, ob Sie eine einzelne Organisation dokumentieren oder Mandanten betreuen. Eine konkrete Frage zu VVT, TOM oder Löschfristen hilft bei der Vorbereitung.